Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

[mit Updates bis 03.10.2015]
Werden jetzt endlich ausländische Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt und damit wenigstens rund 300.000 Migranten eine adäquate Berufstätigkeit ermöglicht?

Der Bundesrat hat am 04.11.2011 dem sogenannten Anerkennungsgesetz, ein Bündel von Einzelgesetzen und Verordnungen, zugestimmt. Das Anerkennungsgesetz umfasst auch ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – vollständig “Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” – , sowie Anpassungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen.

Auf mehreren Online-Portalen [10/2015: Linkverweis am Artikelende] können sich Migranten bereits über die Anerkennungswege informieren. Durch die Neuregelung sollen den Inhabern ausländischer Abschlüsse, aber auch an einer Einstellung interessierte Arbeitgebern, längstens in 3 Monaten Auskunft darüber gegeben werden, ob der Abschluß als gleichwertig gegenüber einer deutschen Ausbildung gesehen wird. Und reicht die Qualifikation für eine Annerkenung nicht, dann muß der Bescheid entsprechende Hinweise für eine Nachqualifizierung enthalten.

In vielen Berufsbildern, wie etwa bei Medizinern, wird die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft werden – diese Regelung stammte noch aus 1935! Neu wird auch sein, dass die ausländische Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt werden soll.

Das Gesetz gilt aber leider nur für Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind, wie z.B. für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und für Rechtsanwälte sowie für die Abschlüsse als Handwerksmeister und die rund 350 dualen Ausbildungsberufe, die über die IHK’s geprüft werden.

Für Hochschulabschlüsse, die nicht Voraussetzung für einen reglementierten Beruf sind, z.B. Lehrer, gilt das neue Gesetz nicht. Die dafür zuständigen Bundesländer haben aber angekündigt (!), die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für beispielsweise Lehrer, Ingenieure oder Erzieher ebenfalls zu ändern, um auch für diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu verbessern.

Der Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung wird bei der für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammer oder Behörden gestellt und darin liegt ein grundsätzliches Problem. Denn wer kennt schon die jeweils zuständigen Stellen. Zumindest bei den Ausbildungsberufen sind das vor allem die regional zuständigen Industrie-und Handelskammern bzw.Handwerkskammern.  Bei den reglementierten Berufen wie Lehrer und Ärzte sind dies zumeist die für den jeweiligen Beruf zuständigen Länderbehörden.

Dem Wirrwar über die zuständige Anerkennungsbehörden kann man entgehen. Gute Übersichten über “seine” zuständige Stelle geben die Datenbank “anabis“, ein Service der Ständigen Kultusministerkonferenz und die Informationsseiten des “Kompetenzzentrum MigraNet“, einem Netzwerk zur Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund .

Hochschulabsolventen, die nicht unter das Gesetz fallen, können sich ihren Hochschulabschluss auch durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen und dürfen sich ansonsten auch direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.

Letztendlich kann man sich aber auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden, das unter der Telefonnummer +49 911 943-6390 vormittags einen Bürgerservice bietet.

Ob diese Massnahme reicht, dem Fachkräftemangel zu begegnen, mag man allerdings bezweifeln.

Wenn der Bundespräsident unterzeichnet, dann kann das Gesetz zum 01.03.2012 in Kraft treten.

[Update 17.12.2011]
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 4. November dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Anerkennungsgesetz am 1. April 2012 in Kraft. Die Regelung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, die bestimmt, dass über den Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden sein muss, tritt nach Artikel 62 Abs. 2 am 1. Dezember 2012 in Kraft [Quelle: BMBF].

[Update 24.03.2012]
Ab dem 30.03.2012 ist das neue Informationsportal des Bundes, Anerkennung in Deutschland, online. Das Portal informiert über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, dann finden Sie hier eine weitere Informationsquelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.

[Update 06.09.2012]
Mit der im November letzten Jahres gegründeten „IHK-FOSA“ (Foreign Skills Approval) bieten seit April nun 77 der 80 IHKs einen weiteren Weg der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an. Bearbeitet werden alle Anträge, die voraussichtlich zu einer Vergleichbarkeit der entsprechenden IHK-Berufe führen wird, also z. B. Bürokaufleute, Berufe im Dienstleistungs- ,Gastronomie- oder Produktionsbereich.

Informationen und Antragsformulare können auf der Downloadseite auch in Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch abgerufen werden.

Und für die Entscheidungsträger und Personalverantwortliche ist nun noch ein weiteres, wenn auch nicht sonderlich ergiebiges, Informationsportal des Bundes online gegangen. Auf  dem dem BQ-Portal – dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen soll man sich “ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen” können.

[Update 03.10.2015]
Eine aktualisierte Übersicht der Links habe ich unter “Anerkennung von Berufen von Flüchtlingen und Migranten” und in Englisch unter “Recognition in Germany” veröffentlicht.

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